Administrativbelohnung/Administrativabgeltung
Rechtsgrundlage: RS BMB 46/01
Für administrative Aufgaben der Schule wird eine Administrativbelohnung an folgende Anzahl von Personen pro Schule vergeben:
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Bis 11 Klassen an eine, von 12 bis 21 Klassen an zwei, ab 22 Klassen an drei Personen
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Höhe: jeweils 12,86% der Gehalts- bzw. Entlohnungsstufe 10 der betreffenden Verwendungsgruppe, zweimal jährlich (September und Juni). Für Vertragslehrer kommen die Werte der ihrer Entlohnungsgruppe entsprechenden Verwendungsgruppe zur Anwendung.
Ab 1.1.2019 sind das
2x jährlich in EUR | |
L PH / l ph | 548,93 |
L 1 / l1 | 488,78 |
L 2a2 / l2a2 | 426,94 |
L 2a1 / l2a1 | 388,05 |
L 2b1 / l2b1 | 329,93 |
L 3 / l3 | 282,06 |
Siehe auch: "Belohnung"
(Zuletzt aktualisiert: August 2020)